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12-05-2021

Presseaussendung: Neue zivilgesellschaftliche Koalition gegen antimuslimischen Rassismus meldet sich zum präsentierten 'Anti-Terror-Paket' zu Wort.

Ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Akteur*innen zeigt antimuslimischen Rassismus auf und warnt vor der Aushöhlung demokratischer Grundwerte.

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12-05-2021

Presseaussendung: Neue zivilgesellschaftliche Koalition gegen antimuslimischen Rassismus meldet sich zum präsentierten 'Anti-Terror-Paket' zu Wort.

Ein Zusammenschluss zivilgesellschaftlicher Akteur*innen zeigt antimuslimischen Rassismus auf und warnt vor der Aushöhlung demokratischer Grundwerte.

Am vergangenen Freitag, dem 7. Mai 2021, wurde von der Regierung überraschend der ‚finale‘ Entwurf des ‚Anti-Terror-Pakets‘ präsentiert. Die Berichterstattung konzentrierte sich zu dem Zeitpunkt notwendigerweise auf Femizide und die ihnen zugrunde liegenden Ursachen sowie auf Korruptionsskandale in Österreich. Somit blieb eine kritische Auseinandersetzung mit dem ‚Anti-Terror-Pakets‘ Großteils aus. Die erneute Präsentation des ‚Anti-Terror-Pakets‘ ebenso wie die gewählte Vorgehensweise der Regierung nimmt die neue zivilgesellschaftliche Koalition gegen antimuslimischen Rassismus zum Anlass, ihre Öffentlichkeitsarbeit aufzunehmen.

Die ausführlichere Presseaussendung finden Sie hier.

Rückfragen & Kontakt: office@diekoalition.at

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12-05-2021

Press Release: New civil society coalition against anti-Muslim racism speaks out on the presented 'anti-terror-legislation-proposal'.

A coalition of civil society actors points out anti-Muslim racism and warns against the erosion of basic democratic values.

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12-05-2021

Press Release: New civil society coalition against anti-Muslim racism speaks out on the presented 'anti-terror-legislation-proposal'.

A coalition of civil society actors points out anti-Muslim racism and warns against the erosion of basic democratic values.

Last Friday, May 7, 2021, the government surprisingly presented the ‘final’ draft of the so-called ‘anti-terror package’. At the time, reporting necessarily focused on femicides and their underlying causes, as well as on corruption scandals in Austria. Thus, a critical examination of the ‘anti-terror package’ was largely absent. The new presentation of the ‘Anti-Terror Package’ as well as the chosen approach of the government is the reason for the new civil society coalition against anti-Muslim racism to start its public relations work.

The full press release can be found here.

Inquiries & Contact: office@diekoalition.at

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Über die Koalition und ihre Ziele

Wir sind ein Zusammenschluss aus Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen und engagierten Einzelpersonen, Muslim*innen und Nicht-Muslim*innen, mit dem gemeinsamen Ziel
  • antimuslimisch rassistische Strukturen sichtbar zu machen,
  • dem Phänomen antimuslimischer Rassismus effektiv & präventiv entgegenzutreten.
  • Initiativen gegen ungerechtfertige Einschränkungen der Rechte von Muslim*innen sowie für die Grund- und Menschenrechte aller zu setzen.

Uns eint das Bestreben einer Gesellschaft frei von unterschiedlichen historisch gewachsenen Unterdrückungssystemen – Rassismus, Patriarchat und Kapitalismus. Eine solche Veränderung können wir nur gemeinsam schaffen, wenn strukturelle, institutionelle und historische Barrieren, die zur Marginalisierung, Invisibilisierung und zu mangelndem Zugang und Chancen für Schwarze Menschen, Jüd*innen, Romn*ja und Sinti*zze, Muslim*innen, generell People of Color, Indigenous Personen, LGBTQIA+ Personen, FLINTA* und Menschen mit Behinderungen, angegangen werden.

Intersektionale Solidarität und ein intersektionales Verständnis von Gleichberechtigung soll stets ein Grundprinzip unserer Arbeit sein, um zur Schaffung einer gerechten Gesellschaft für alle beitragen zu können.

Mit großer Dankbarkeit versuchen wir uns in einen langanhaltenden Einsatz für eine gerechte Gesellschaft, basierend auf der wichtigen Arbeit rassismuskritischer Vorreiter*innen (national wie global), einzugliedern.

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Auf Basis der Expertisen, Erfahrungen und Tätigkeiten der Partner*innen, möchten wir gemeinsam erreichen, dass...
  • Unterstützungsmaßnahmen für von (antimuslimischem) Rassismus Betroffene verbessert werden,
  • vermehrt Maßnahmen gesetzt werden, um (antimuslimischem) Rassismus entgegenzutreten (Sichtbarkeit erhöhen, Phänomen benennen, Monitoring ermöglichen),
  • die Kooperation und der Austausch zwischen ausschlaggebenden Stakeholdern ausgebaut und erweitert werden (Justiz, Polizei, politische Entscheidungsträger*innen, zivilgesellschaftliche Akteur*innen sowie Expert*innen des Gesundheitssystems),
  • präventive Maßnahmen – wie Training und Sensibilisierungskampagnen – gesetzt werden und
  • Multiplikator*innen aus unterschiedlichen Bereichen und Communities gestärkt und dabei unterstützt werden, Wissen und Sensibilisierung dahingehend weiterzuvermitteln.

Das Phänomen – Was ist antimuslimischer Rassismus?

Nach der Definition von Albert Memmi (1992: 103) meint der Begriff Rassismus „die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Vorteil des Anklägers und zum Nachteil seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.“ Diese weite Begriffsbestimmung beschränkt sich nicht auf Körperlichkeit, sondern erfasst auch kulturelle (religiöse) Zuschreibungen und Differenzen als Grund für Ablehnung und Diskriminierung.
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Wurden früher pauschal unter anderem die Ausländer abgewertet und diskriminiert, sind heute auch vermehrt die Muslime (also Muslim*innen und als solche gesehene Menschen) von Rassismus betroffen. Eine Islamisierung fand tatsächlich statt – jene des Diskurses über Migration und Multikultur. Der antimuslimische Rassismus trat aber nicht einfach das Erbe eines Antimigrationsrassismus an, vielmehr hat er den Ausschluss-Diskurs ausgeweitet: Nun werden auch Menschen ohne sogenannten Migrationshintergründen zu Fremden gemacht und ausgeschlossen.

Der antimuslimische Rassismus „funktioniert über […] die Konstruktion des Islam als statische, homogene, wesenhaft verschiedene Kultur. MuslimInnen und als solche Markierte werden […] entidividualisiert auf die (ihnen zugeschriebene) Zugehörigkeit zum Islam reduziert, hinter der andere soziale Besonderungen zurücktreten.“ (Müller-Uri 2014: 107) Im nächsten Schritt werden Muslim*innen in Österreich und Europa für tatsächliche oder behauptete Ungerechtigkeiten oder Grausamkeiten seitens etwa des Iranischen Regimes, der Saudischen Diktatur oder generell gewaltbereiter Ideologien haftbar gemacht. Dementsprechend werden österreichischen Muslim*innen dauernd Rechtfertigungen und Distanzierungen abverlangt – für etwas, mit dem sie durch einen rassistischen Diskurs in Zusammenhang gebracht werden.

Eine weitere Besonderheit des antimuslimischen Rassismus ist seine positive (aber im Kern demagogische und instrumentelle) Bezugnahme auf Aufklärung, Moderne und Toleranz – die gleichzeitig in einen ontologischen Widerspruch zu Muslim*innen und dem Islam gebracht werden. Zentrales Charakteristikum dieses Ressentiments ist die „Konstruktion des Islam […] als barbarisch, irrational, primitiv, sexistisch und daher dem Westen unterlegen“ und „als gewalttätiger, aggressiver, bedrohlicher, terroristischer Gegenspieler und Feind im >Kampf der Kulturen<“ (ebd.: 99). Dabei werden zumeist die Unterschiede zwischen Islam (als, auch in Österreich anerkannte Religion) und Islamismus systematisch verwischt.

Wie jede gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit raubt der antimuslimische Rassismus den Betroffenen ihre Individualität und beurteilt sie nicht nach ihrem konkreten Handeln, sondern nach den eigenen Ressentiments gegenüber dem Islam, der dieses Handeln vollständig vorherbestimme. Antimuslimischer Rassismus umfasst nicht die kritische Auseinandersetzung mit einer Religion1 und auch nicht die faktenbasierte kritische Auseinandersetzung mit

Handlungen von Personen oder Organisationen, sondern den kollektiven und undifferenzierten Angriff auf Menschen alleine aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer (abgelehnten und dämonisierten) Religion. Wo immer „>der Islam als Kern kultureller Zugehörigkeit und Lebensweise angeführt wird und die damit verknüpften Eigenschaften und Verhaltensweisen als fixiert bzw. naturalisiert angesehen und negativ aufgeladen werden, muss von antimuslimischem Rassismus gesprochen werden.“ (Virchow 2012: 16)

Für SOS-Mitmensch (2019: 6) soll dann von antimuslimischem Rassismus gesprochen werden, „wenn

  • generalisierende Aussagen über Musliminnen und Muslime getätigt werden, die diese pauschal herabwürdigen bzw. negativ abstempeln
  • eine Bebilderung bzw. Bildsprache zur Anwendung kommt, die Musliminnen und Muslime herabwürdigt und/oder pauschal negativ abstempelt
  • das Vorhandensein von Musliminnen und Muslimen in Österreich per se als etwas pauschal Negatives dargestellt wird
  • Musliminnen und Muslime in entmenschlichender Weise dargestellt werden
  • […] Probleme oder negativ wahrgenommene Themen und Phänomene […] alleine auf Musliminnen und Muslime reduziert und damit antimuslimisch aufgeladen werden
  • kollektiv entrechtende und diskriminierende Forderungen gegen Musliminnen und Muslime erhoben werden
  • Musliminnen und Muslimen die Möglichkeit, vollwertige Bürgerinnen und Bürger Österreichs zu sein, abgesprochen wird (z. B. durch Forderungen wie „Daham statt Islam“)
  • eine strikte und unauflösliche kollektive Trennlinie zwischen >den Österreichern< und>den Muslimen< gezogen wird.“
  • Gesetze zur Diskriminierung von Muslim*innen umgesetzt werden, die Menschen und Einrichtungen aufgrund ihrer Selbstverstaendnisses als Muslim*innen ungleich behandeln

    1. Die Grenze zwischen Religionskritik und Ressentiment wird aber überschritten, wenn auf die kritisierte Religion andere Standards angewandt werden als auf die eigene (Mehrheitsreligion). 

Partner*innen

Wer wir sind und wie wir arbeiten:

Die Koalitionspartner*innen treffen sich im Durschnitt alle zwei Monate, um sich auszutauschen, aktuelle Geschehnisse zu besprechen und gemeinsame Initiativen zu planen und umzusetzen. Bei Interesse an einer Partner*innenschaft freuen sich die aktuellen Partner*innen über eine Kontaktaufnahme.

Die Koalition nimmt sich vor, Definitionsvorhaben zu unterstützen und im Auge zu behalten, sich aber nicht von einem fehlenden, detailfokussierten Konsens bezüglich einer konkreten Definition des Phänomens an einer gemeinsamen, effektiven und zielführenden Zusammenarbeit hindern zu lassen.

Der Fokus der Partner*innen - unten alphabetisch gereiht - liegt auf der Anstrebung gemeinsamer Ziele, Umsetzung gemeinsamer Initiativen, Multiplikator*innen-Outreach und nicht auf der finalen Festlegung einer Definition.

Dokustelle - Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus

Die Dokustelle, Dokumenations- und Beratungsstelle – Islamfeindlichkeit und Antimuslimischer Rassismus, wurde am 10. Dezember 2014, dem internationalen Tag der Menschenrechte, als ein NGO gegründet. Somit ist die Dokustelle die erste und die einzige NGO, die ausschließlich Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus erfasst. Das Team der Dokustelle besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterschiedlichen professionellen Hintergründen.
www.dokustelle.at

Farid Hafez

ist Stiftungsprofessor für International Studies am Williams College, Massachusetts. Er forscht bei The Bridge Initiative an der Georgetown University/Washington D.C. und ist Herausgeber des seit 2010 erscheinenden Jahrbuchs für Islamophobieforschung sowie Mitherausgeber des European Islamophobia Report.
www.faridhafez.com

IDB - Initiative diskriminierungsfreies Bildungswesen

ist ein gemeinnütziger, ehrenamtlich tätiger Verein, der Diskriminierungserfahrungen (alle 7 Diskriminierungsgründe der EU) im Bildungsbereich dokumentiert. Betroffene (Schüler*innen, Lehrer*innen) und Zeug*innen sowie Vertrauenspersonen können sich an die IDB wenden. Ziel ist die lückenlose Umsetzung der europäischen Menschen- und Kinderrechtskonvention im Bildungsbereich.
www.diskriminierungsfrei.at

#jugendstehtauf

ist eine überparteiliche Jugendbewegung und -organisation die für ein menschliches Miteinander unabhängig der Herkunft, des Geschlechts* und der Sexualität aufsteht. Die Organisation baut auf zwei Unterorganisationen auf: Die politische Organisation, die wiederum auf die verschiedensten Communities aufbaut und die Medienorganisation, die auf die verschiedensten Task Forces aufbaut. Im Großen und Ganzen denkt und betreibt #jugendstehtauf politischen Aktivismus komplett neu und behandelt Themen mit den betroffenen Personen, wodurch es nicht passieren kann, dass Thematiken nur im Trend angesprochen werden.
www.jugendstehtauf.at

Muslimische Jugend Österreich (mjö)

ist die größte, deutschsprachige und muslimische Jugendorganisation in Österreich. Sie führt eine bundesweite Arbeit und setzt sich unter anderem für die Bildung und Partizipation von muslimischer Jugendliche ein.
Die Muslimische Jugend Österreich ist Mitglied der Österreichischen Bundesjugendvertretung (BJV) und wird vom Bundesministerium Familie und Jugend (BMFJ) unterstützt.
www.mjoe.at

Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft (NMZ)

ist eine lose Organisation, die sich 2014 im Widerstand gegen das Islamgesetz formiert hat. Es ist ein von politischen Gruppierungen und Interessenverbänden unabhängiges Netzwerk. Das NMZ besteht aus Musliminnen und Muslimen, die den unterschiedlichsten islamischen Konfessionen und Denkschulen angehören. Es setzt sich nicht nur für die Themen ein, die Musliminnen und Muslime betreffen, sondern auch für soziale Gerechtigkeit und gegen jede Form der Diskriminierung.
www.dieanderen.net
facebook.com/NetzwerkMZ

Anna-Laura S. Punkt

lernt, forscht und arbeitet zu machtkritischer Reflexivität, Intersektionalität, kritischer Systemtheorie, Umgang mit unterdrückerischem Schaden und (Community) Accountability sowie kritischer Friedens- und Konfliktforschung. Anna-Laura ist im Bereich der Facilitation sowie im Projektmanagement tätig.

ZARA - Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit

wurde mit dem Ziel gegründet, Zivilcourage und eine rassismusfreie Gesellschaft in Österreich zu fördern sowie alle Formen von Rassismus zu bekämpfen. Seit seiner Gründung 1999 bietet ZARA Beratung für Betroffene und Zeug*innen von Rassismus an. Zudem betreibt ZARA seit September 2017 die Beratungsstelle #GegenHassimNetz. www.zara.or.at
www.zara.or.at

Unterstützende

Die Koalition wird von folgenden wichtigen Akteur*innen unterstützt. An dieser Stelle herzlichen Dank für die maßgebliche Unterstützung. Nur gemeinsam können wir Großes bewirken.

Assisting Children Traumatised by Police (ACT-P)

ist eine ehrenamtlich und unabhängig agierende Initiative, die als Community Reaktion gegründet wurde, um die Rechte von Kindern vor Verletzungen durch Polizei und Regierung unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung in Österreich zu schützen. ACT-P setzt sich für den Schutz von Kinderrechten sowie das Recht auf einen fairen Prozess ein und gegen institutionellen (antimuslimischen) Rassismus und Islamfeindlichkeit ein.
www.childrensrights.at

Black Voices Volksbegehren

Black Voices – das anti-rassistische Volksbegehren, ist eine überparteiliche, anti-rassistische Initiative in Österreich. Ziel des Volksbegehrens ist die gleichberechtigte Teilhabe Schwarzer Menschen, Menschen afrikanischer Herkunft und People of Colour in allen Bereichen der österreichischen Gesellschaft. Die zentrale Forderung ist die Einführung eines Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, in dem anti-rassistische Maßnahmen für die Bereiche Repräsentation und Öffentlichkeit, Polizei, Flucht und Migration, Gesundheit, Bildung und Arbeitsmarkt erstellt werden.
www.blackvoices.at

Handlungsempfehlungen


Zentrale Handlungsempfehlungen der Koalition

Sichtbarmachung von antimuslimischem Rassismus

  1. Um Menschen vor Diskriminierung und Übergriffen zu schützen, braucht es eine etablierte und anerkannte (Arbeits-)Definition von Antimuslimischem Rassismus. Bestehende Bemühungen und Expertise von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen auf EU sowie nationalstaatlicher Ebene sollen berücksichtigt und in weitere Entwicklungsschritte einer (Arbeits-)Definition miteinbezogen werden. Zudem bedarf es einheitlicher Indikatoren zur Erfassung von antimuslimischen Motiven bei Diskriminierungen und Übergriffen.

  2. Die Prävention von und der Schutz vor antimuslimischen Übergriffen setzt Klarheit über das Phänomen und sein tatsächliches Ausmaß voraus. Empirische Studien zu Diskriminierungserfahrungen, unter Einbeziehung von intersektionalen Ansätzen, sollen von dementsprechend sensibilisierten Expert*innen durchgeführt werden, damit Politiker*innen und staatliche Institutionen darauf basierende effektive Strategien zur Prävention von und Schutz vor rassistischer Gewalt entwickeln können.

Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus

  1. Ein Nationaler Aktionsplan (NAP) gegen Rassismus soll antimuslimischen Rassismus als Phänomen miteinbeziehen und auf einem intersektionalen, institutionellen und strukturellen Verständnis von Rassismus beruhen. Der im Regierungsprogramm von 2020 angekündigte NAP soll umgehend entwickelt und umgesetzt werden.

  2. Von der Regierung geplante Maßnahmen und Strategien gegen Rassismus sollen stets in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, allen voran anti-rassistischen Organisationen und betroffenen Gruppen ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Expertise und Bedürfnisse von Betroffenen zu priorisieren, soll eine Voraussetzung für sämtliche Maßnahmen und Strategien sein.

Sicherstellung einer menschenrechtskonformen Sicherheitspolitik

  1. Der Schutz vor Diskriminierung und die Wahrung der Religionsfreiheit soll stets sichergestellt werden. Staatliche Behörden sollen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Freiheit der Religionsausübung aller Religionsgemeinschaften vollständig und gleichberechtigt zu gewährleisten, jedoch ohne Religionsgemeinschaften unter staatliche Beobachtung zu stellen. Dies umfasst auch die Freiheit der Organisation des religiösen Lebens und freie Meinungsäußerung von Vertreter*innen und Mitgliedern muslimischer Gemeinschaften.

  2. Die Bundesregierung ebenso wie die zuständigen Behörden sollen sicherstellen, dass Strategien zur Deradikalisierung und Bekämpfung von gewaltbereiten Ideologien menschenrechtskonform sind, was die Gewährleistung des Schutzes vor Diskriminierung sowie des Rechts auf Religionsfreiheit sowie freie Meinungsäußerung von Muslim*innen miteinschließt.

  3. Strategien zur Prävention von gewaltbereiten Ideologien und zur Deradikalisierung und Bekämpfung von Militanz müssen sowohl die Wahrung der Religionsfreiheit als auch den Schutz vor Kriminalisierung beinhalten und daher Folgendes berücksichtigen:

    • Religiöse Praktiken und Bekleidung dürfen nicht als Indikatoren für Radikalisierung herangezogen werden.

    • Die bloße Zugehörigkeit zum Islam, zu muslimischen Organisationen oder Vereinigungen darf nicht als Auswahlkriterium für die Überwachung durch staatliche Behörden und Sicherheitsdienste dienen.

    • Muslimische Gebetsorte dürfen nicht pauschal unter Generalverdacht gestellt werden.
  1. Ein Straftatbestand § 247b StGB „religiös motivierte extremistische Verbindung“ und dem damit verbundenen Erschwerungsgrund in § 33 StGB „aus religiös motivierten extremistischen Beweggründen“ soll keinesfalls eingeführt werden. Strafdelikte als ‚symbolische Kriminalpoltik‘, demnach ohne klaren Nutzen und mit unbestimmten Tatbestandselementen, haben ein erhebliches Missbrauchs- und Fehlerpotential in der Anwendung und sollen demnach keinesfalls Teil des Strafrechts sein. Zudem äußert Amnesty International Österreich ernste Bedenken, dass mit der Einführung dieses Tatbestandes eine Verletzung des Nicht-Diskriminierungsverbots gegeben sein könnte. Wir schließen uns an und halten hiermit fest, dass der Straftatbestand ersatzlos gestrichen werden sollte.

  2. Die Operation Ramses/Luxor mit der Razzia am 9. November 2020 hat primär muslimisch-zivilgesellschaftliche wie auch rassismuskritische Akteur*innen getroffen. Die Grundlage der Hausdurchsuchungen und insbesondere die Verhältnismäßigkeit ihrer Durchführung wird von zahlreichen (inter)nationalen NGOs, Jurist*innen und Wissenschaftler*innen infrage gestellt. Diese Razzia hat das Verhältnis der Regierung zur muslimischen Zivilgesellschaft nachhaltig beschädigt. Um diesen Schaden zu beheben sollte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Ermittlungen sowie der Razzia, und insbesondere der Rolle der Sicherheitsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft, eingeleitet werden.
  1. Externe Evaluierung von Strategien der Prävention von gewaltbereiten Ideologien und Deradikalisierung sowie Strategien zur Bekämpfung von Militanz, in Hinblick auf Verfassungskonformität, Eingriffsintensität in Grundrechte (insb. Privatsphäre und Datenschutz), Zweckmäßigkeit, Wirksamkeit und Nicht-Diskriminierung, soll regelmäßig durchgeführt und finanziert werden.

    • Diese Evaluierung soll von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, allen voran antirassistischen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Datenschützer*innen sowie Religionsgemeinschaften durchgeführt werden.

    • Die Ergebnisse einer solchen Evaluierung sollen dem Parlament vorgestellt und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

  2. Ein Ausbau der Basisfinanzierung für zivilgesellschaftliche und Community-basierte Strategien gegen jede Form von gewaltbereiten Ideologien und der Ausgrenzung soll in enger Zusammenarbeit mit Expert*innen aus den Bereichen Soziale Arbeit, Bildung, Psychologie und Wissenschaft konzipiert und umgesetzt werden.

Einrichtung unabhängiger Kontrollinstanzen für Exekutive und Sicherheitsdienste

  1. Wie im Regierungsplan angekündigt, soll eine unabhängige Beschwerdestelle für von Polizeigewalt Betroffene eingerichtet werden, die selbstständig und unabhängig Untersuchungen von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizist*innen einleiten und durchführen kann. Um effektiv zu sein, soll die Beschwerdestelle den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgegebenen Standards entsprechen.

  2. Es braucht eine effektivere Kontrolle aller österreichischen Sicherheits- und Nachrichtendienste gemäß internationalen Best-Practices. Teil davon soll ein Ausbau parlamentarischer Kontrolle mit Auskunftspflicht der Nachrichtendienste und Straftatbeständen für Falschaussage vor diesem Kontrollgremium sein. Ein starker Whistleblower Schutz ist notwendig, denn er garantiert, dass Missstände ans Tageslicht kommen können. Der Missbrauch von Ermittlungs- und Überwachungsmethoden der Nachrichtendienste soll als Straftatbestand normiert werden. Die Trennung von polizeilichen und geheimdienstlichen Kompetenzen kann zur Verhinderung von intransparenten Machtzentren in beiden Bereichen beitragen und ermöglicht die Einführung eines konsequenten Systems der richterlichen Kontrolle und Berichtspflicht.

  3. Für Personen, deren Grund- und Freiheitsrechte durch Strategien zur Prävention von gewaltbereiten Ideologien, Deradikalisierung und Bekämpfung von Militanz verletzt wurden, soll eine institutionell, funktionell und personell unabhängige Beschwerdestelle eingeführt werden. Diese Beschwerdestelle soll, niederschwellige Unterstützung bei Verfahren anbieten.

Förderung eines respektvollen und demokratische Werte stärkenden öffentlichen Diskurses

  1. Die Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 15 Absatz 9 der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) bzgl. der Sanktionierung von Parteien und anderen Organisationen, die Hassrede gebrauchen, soll umgesetzt werden.1

Schaffund von Bewusstsein für antimuslimische und islamfeindliche Stereotype und die Auswirkungen von antimuslimischem Rassismus

  1. Muslim*innen und ‚der Islam‘ werden überwiegend negativ dargestellt und die Auswirkungen von antimuslimischem Rassismus ignoriert. Diskurse und Narrative über Muslim*innen, die deren heterogene Lebensrealitäten darstellen, sollen gefördert und öffentlich wertgeschätzt werden. Gleichzeitig sollen Kampagnen, die rassismuskritisches Denken und Handeln fördern, finanziert und transparent unterstützt werden.

Förderung von Teilhabe und sozialen Rechten

  1. Gleichberechtigte Teilhabe und vielfältige Repräsentation sollen als Grundprinzip deklariert werden. Darauf basierend sollen Strategien zum Abbau von strukturellem und institutionellem Rassismus, der Menschen in Österreich die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben erschwert bzw. verwehrt, entwickelt und umgesetzt werden.

1 Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, (2016). Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 15 Der ECRI über die Bekämpfung von Hassrede. Absatz 9: https://rm.coe.int/ecri-general-policy-recommendation-no-15-on-combating-hate-speech-germ/16808b5b00

Kontakt

Koalition gegen antimuslimischen Rassismus

Stiftgasse 8
1070 Wien

office@diekoalition.at

Die Funktion als Drehscheibe der Koalition, die für die Koordination von Anfragen, Weiterleitung an alle Koalitionspartner*innen sowie Beantwortung von Fragen zu den Initiativen der Koalition gegen antimuslimischen Rassismus bzw. bei Interesse an einer Partner*innenschaft oder der Möglichkeit, zu unterstützen, ist, rotiert in einem sechsmonatigen Turnuszyklus.

Aktuell sind Ihre Ansprechpersonen: Farid Hafez & Anna-Laura Schreilechner